Gesundheit

aus OrtsgesprĂ€ch 59:   April 2010


Keine Angst vor dem Beipackzettel

Der Beipackzettel gehört zu jedem Medikament. Er soll Patienten unter anderem ĂŒber die Art und Dauer der Anwendung des Arzneimittels informieren. Doch hĂ€ufig fĂŒhlen sich Patienten durch den Beipackzettel verunsichert.
Aus Angst vor möglichen Nebenwirkungen werden Medikamente falsch oder gar nicht eingenommen. Die Gefahr: Das Krankheitsbild kann sich in vielen FÀllen sogar verschlechtern.

Arzneimittelhersteller sind gesetzlich dazu verpflichtet, die KĂ€ufer ihrer Produkte lĂŒckenlos ĂŒber Inhaltsstoffe, Wirkungen, Nebenwirkungen und mögliche Risiken aufzuklĂ€ren. Inzwischen ist sogar die Reihenfolge der einzelnen Unterpunkte gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, den Arzneimittelherstellern bleibt kaum ein Spielraum bei der Gestaltung ihrer Beipackzettel.
Die meisten Patienten schĂ€tzen den Beipackzettel als wichtige Informationsquelle zu ihren Arzneimitteln und lesen ihn auch. Aus zahlreichen Studien geht jedoch hervor, dass jeder Dritte sich durch den Beipackzettel verunsichert fĂŒhlt und das verordnete Arzneimittel aufgrund dieser zahlreichen Informationen absetzt oder erst gar nicht einnimmt.

Ein Arzneimittel kann jedoch nur optimal wirken, wenn es gemĂ€ĂŸ der Packungsbeilage eingesetzt wird. Die Dosierung sollte ebenso eingehalten werden wie der Zeitpunkt und die Dauer der Einnahme. Ob ein Arzneimittel vor, wĂ€hrend oder nach dem Essen eingenommen wird oder, ob zwischen der Einnahme des Arzneimittels und dem Verzehr bestimmter Lebensmittel AbstĂ€nde eingehalten werden sollen, kann fĂŒr die Wirkung des Arzneimittels wichtig sein. 

Wer nach dem Lesen des Beipackzettels Angst vor der Einnahme des Medikamentes hat, sollte auf jeden Fall mit seinem Arzt oder Apotheker darĂŒber sprechen, um das Therapieziel nicht zu gefĂ€hrden. Ebenso sollten Patienten, die nach der Einnahme eines Arzneimittels unbekannte Reaktionen feststellen, diese ihrem Arzt und Apotheker melden. Diese leiten die Informationen dann an das Bundesinstitut fĂŒr Arzneimittel und Medizinprodukte weiter. Dort werden diese Meldungen ausgewertet und bei begrĂŒndetem Verdacht als Nebenwirkung oder Wechselwirkung im Beipackzettel aufgenommen.
Brigitta Altgassen, Apothekerin


Bild: ©Mario Heinemann/pixelio.de